Betrieb & Hosting · 3 Min. Lesezeit
Hosting für SaaS in Deutschland: Datenschutz, Backups, Monitoring
Wer eine SaaS betreibt, will Ausfälle bemerken, bevor Kunden anrufen, und Daten nach einem Zwischenfall rasch wiederherstellen. Wir sichern Datenbanken alle vier Stunden, prüfen die Sicherungen wöchentlich und überwachen alle zwei Minuten, auch von einem zweiten Server aus. Einen Standort in Deutschland verlangt die DSGVO nicht, wohl aber einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit jedem Dienstleister, der personenbezogene Daten verarbeitet.

8. Oktober 2026 · AutorMarc
Ausfälle sollen auffallen, bevor Kunden anrufen
Dafür braucht es automatische Prüfungen in kurzen Abständen und einen Alarm, sobald sich ein Zustand ändert. Bei uns laufen sie alle zwei Minuten: Erreichbarkeit per HTTPS, Zustand der Container, Speicherplatz und Arbeitsspeicher. Fällt etwas aus, kommt der Alarm per E-Mail oder Webhook.
Das hat eine eingebaute Schwäche. Fällt der Server komplett aus, kann er selbst keinen Alarm mehr schicken. Deshalb läuft eine zweite, unabhängige Überwachung auf einem getrennten Server.
Backups liegen getrennt vom Server und werden jede Woche geprüft
Datenbanken sichern wir alle vier Stunden, Konfiguration und gespeicherte Dateien täglich, beides verschlüsselt und sieben Tage lang in einem vom Server getrennten Speicher. Dazu kommt täglich ein Abbild des ganzen Servers, von dem sieben Stände bleiben.
Einmal pro Woche prüft ein automatischer Lauf, ob die Sicherungen vorhanden, aktuell und nicht leer sind, und liest eine Stichprobe. Regelmäßig prüfen verlangt Art. 32 DSGVO ohnehin, ebenso wie die Fähigkeit, Daten nach einem Zwischenfall rasch wiederherzustellen.
Jedes Update hat einen Rückweg
Jede Anwendung läuft bei uns als Container. Nach einem Merge prüft die CI den Code, baut ein Image und legt es mit der Kennung des Commits ab; der Server tauscht dann nur Container mit neuem Image, ohne spürbare Unterbrechung. Schlägt der Download fehl, läuft die bisherige Version weiter, und jede frühere lässt sich über ihre Kennung wieder starten.
Fremdsoftware mit eigener Datenbank aktualisieren wir per Skript: erst sichern, dann aktualisieren, dann prüfen, bei Problemen zurück.
Die DSGVO verlangt keinen Standort in Deutschland
In der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum gilt dasselbe Datenschutzrecht, Norwegen eingeschlossen; eine eigene Grundlage brauchen erst Übermittlungen in Drittländer wie die USA (Art. 44 ff. DSGVO). Unsere eigenen Dienste betreiben wir trotzdem in Deutschland, für Projekte gibt es Server und Speicher auch in Frankreich, Spanien, Finnland und Norwegen.
Der Stolperstein ist eher das CDN. Wer ein Content-Delivery-Network oder einen Schutzdienst aus den USA vorschaltet, wie wir für diese Website, überträgt Daten in ein Drittland. Das EU-US Data Privacy Framework (Angemessenheitsbeschluss 2023/1795) kann die Grundlage sein, gilt aber nur für zertifizierte Unternehmen. Unsere Dienstleister stehen in der Datenschutzerklärung.
Mit jedem Dienstleister, der in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, braucht es zudem einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Betreiben wir Ihre Software, sind wir Ihr Auftragsverarbeiter und unsere Dienstleister Unterauftragsverarbeiter, die Sie genehmigen.
Was wir mitnehmen
Eine Sicherung, die niemand prüft, ist nur ein Versprechen. Die wöchentliche Prüfung ist deshalb der wichtigste Teil unserer Backups, obwohl sie selbst kein einziges Byte sichert.
Ein Server kann seinen eigenen Ausfall nicht melden. Erst die zweite Überwachung auf einem getrennten Server bemerkt den Totalausfall, also genau den Fall, in dem sonst das Telefon klingelt.
„Rund um die Uhr“ heißt: automatisch geprüft. Garantierte Reaktionszeiten, in denen jemand eingreift, gibt es mit einem Wartungsvertrag. Das sollte man mit jedem Hoster vorab klären, genau wie die Frage, wie schnell es zur letzten Version zurückgeht. Unsere Antworten darauf stehen auf der Seite Betrieb & Hosting, persönlich beantwortet sie Marc.
Quellen
- DSGVO (EUR-Lex): Art. 28, 32, 33 und 44 ff. (öffnet in neuem Tab)
- Datenschutzkonferenz: Kurzpapier Nr. 13 – Auftragsverarbeitung (öffnet in neuem Tab)
- EU-Kommission: Angemessenheitsbeschluss 2023/1795 (EU-US Data Privacy Framework) (öffnet in neuem Tab)
- EFTA: DSGVO gilt im Europäischen Wirtschaftsraum (öffnet in neuem Tab)

Über den Autor
Marc
Gründer & Geschäftsführer bei ayonto, verantwortlich für die Entwicklung sowie Betrieb und Hosting.
FAQ
Kurz beantwortet
Kurz beantwortet zu „Hosting für SaaS in Deutschland: Datenschutz, Backups, Monitoring“.
Muss meine SaaS in Deutschland gehostet werden?
Nach der DSGVO nicht: In der EU und im EWR gilt dasselbe Datenschutzrecht. Für Übermittlungen in Drittländer wie die USA braucht es eine eigene Grundlage nach Art. 44 ff. DSGVO, etwa einen Angemessenheitsbeschluss.
Wie oft sollte eine SaaS gesichert werden?
So oft, wie Sie Datenverlust verkraften können. Wir sichern Datenbanken alle vier Stunden und Konfiguration und Daten täglich, verschlüsselt und getrennt vom Server, dazu täglich ein Abbild des ganzen Servers.
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ayonto · Berlin-Lichtenberg